zollrechtliche vereinfachungen
die zoll.ution gmbh ist im besitz von diversen zollrechtlichen vereinfachungen, welche unter gewissen voraussetzungen auch für unsere kunden zum einsatz kommen können.
einfuhrseitig liegen vor:
einfuhrseitig liegen vor:
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zugelassener empfänger (entgegenahme von unverzollten sendungen ohne direkte mitwirkung der zollbehörde)
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aufschubkonten für die abgaben zoll und einfuhrumsatzsteuer
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sammelzollverfahren
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bewilligung für zollläger
ausfuhrseitig liegen vor:
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zugelassener versender (erstellung von versandverfahren t1/t2)
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zugelassener ausführer (erstellen von ausfuhranmeldungen ohne gestellung der waren an der ausfuhrzollstelle)
gerne beraten wir sie, welche voraussetzungen erfüllt sein müssen um an den aufgeführten vereinfachungen teilzuhaben.