vorübergehende verwendung

vorübergehende verwendung

dieses verfahren gewährleistet, dass waren aus drittländern im eu-zollgebiet unverzollt bleiben, wenn sie nur vorübergehend in der eu dem wirtschaftskreislauf zugeführt werden. je nach art und verwendung der ware, kann diese vollständig oder teilweise von einfuhrabgaben befreit werden.

wir übernehmen für sie alle damit zusammenhängenden aufgaben und formalen modalitäten. dabei prüfen wir zunächst, ob ihre waren die rechtlichen voraussetzungen für die vorübergehende verwendung erfüllen und achten auf die einhaltung der strengen vorschriften, von der überführung der waren bis zur beendigung des verfahrens.

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