umwandlungsverfahren
das umwandlungsverfahren ist eine weitere interessante möglichkeit, die abgabenbelastung von waren aus drittländern zu senken. es ist insbesondere anwendbar bei waren, deren umwandlung im zollgebiet der gemeinschaft zu erzeugnissen führt, die niedrigeren einfuhrabgabenbeträgen unterliegen, als die ursprünglich eingeführte ware. folgende schritte sind zu beachten: nach der bewilligung auf antrag muss die ware per zollanmeldung in das verfahren überführt werden und danach gemäß der bewilligung umgewandelt werden. mit der überführung in eine neue zollrechtliche bestimmung wird das verfahren abgeschlossen.
wenn sie mit waren handeln, die in diese kategorie fallen, dann prüfen unsere berater, wie wir das verfahren für sie best möglich nutzen können. wir führen für sie alle notwendigen schritte aus - vom antrag bis zur endabrechnung.