sanktionen
zu den schärfsten instrumenten der exportkontrolle gehören personenbezogene sanktionen. sie sind im zuge der weltweiten terrorismusbekämpfung eingeführt worden. für europäische exporteure sind die verordnungen gegen terrorverdächtige personen und organisationen von besonderer bedeutung; sie legen detailliert fest, welchen namentlich aufgeführten personen, gruppierungen und organisationen weder direkt noch indirekt geld oder wirtschaftliche ressourcen zur verfügung gestellt werden dürfen.
wir beraten sie dabei, wie sie in ihrem unternehmen strenge kontrollmechanismen einführen können, um sicherzustellen, dass ihre geschäftspartner nicht in den sanktionslisten aufgeführt sind.