glossar

fachbegriffe von a - z

a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z

 

a

abfst
abfertigungsstelle

abgabenschuld
verbindlichkeit einer bestimmten person (abgabenschuldner) gegenüber einer behörde. die verbindlichkeit verpflichtet zur zahlung von abgaben in der festgelegten höhe (persönliche zahlungspflicht).

abl. eu
amtsblatt der europäischen union

abrechnungszeitraum
der abrechnungszeitraum ist ein für ein bestimmtes verfahren gesetzlich festgelegter bzw. durch bewilligung festzulegender zeitraum (z.b. kalendermonat).

abrechnungszollstelle
die abrechnungszollstelle ist eine bestimmte zollstelle, bei der die ergänzenden zollanmeldungen im rahmen eines vereinfachten verfahrens zur überführung in ein zollverfahren abzugeben sind.

adsp
allgemeine deutsche spediteurbedingungen.
airport of entry
als airport of entry bezeichnet man einen internationalen flughafen, an dem alle zollformalitäten für ankommende passagiere und waren erledigt werden können.

akkreditiv
ein akkreditiv ist ein schriftliches schuldversprechen zwischen den beteiligten parteien. der importeur zahlt geld bei seiner bank ein und teilt dieser mit, welche dokumente der exporteur vorlegen muss, um das geld zu erhalten. akkreditivgeschäfte finden heutzutage fast ausschließlich im überseehandel statt.

aktive veredelung
in der aktiven veredelung werden nichtgemeinschaftswaren in das zollgebiet der gemeinschaft eingeführt, um nach durchführung von veredelungsarbeiten in form von veredelungserzeugnissen das zollgebiet der gemeinschaft wieder zu verlassen.

amtsplatz
die zur vornahme von zollabfertigungen bestimmten plätze und räumlichkeiten eines zollamtes bzw. einer abfertigungsstelle.

anmelder
der anmelder im zollrechtlichen sinne ist die person,

  • die in eigenem namen eine zollanmeldung abgibt oder
  • in deren namen eine zollanmeldung abgegeben wird.

anschreibeverfahren (asv)
dieses bewilligungsverfahren stellt eine verfahrensvereinfachung bei der abgabe der zollanmeldung dar. die gestellung erfolgt in den geschäftsräumen oder an einem anderen von der zollbehörde zugelassenen ort. der zollanmelder kann die waren selbst durch anschreibung in der betrieblichen buchführung in ein zollverfahren überführen.

aps
allgemeines präferenzsystem für entwicklungsländer

äquivalenzprinzip
begriff aus dem verfahren der aktiven veredelung. er bedeutet, dass bei der veredelung unter bestimmten voraussetzungen (insbesondere gleiche qualität und beschaffenheit wie die einfuhrwaren) andere waren anstelle der einfuhrwaren zur herstellung von veredelungserzeugnissen verwendet werden können. die äquivalenten waren werden auch ersatzwaren genannt. im gegensatz zum äquivalenzprinzip steht das nämlichkeitsprinzip.

atd
tatsächliches abfahrtsdatum (actual time of departure).

atlas
informatikverfahren der deutschen zollverwaltung, das zum ersetzen von
schriftlichen zollanmeldungen und verwaltungskaten dient.

aufschubkonto
ein durch das hauptzollamt bewilligtes konto, von dem aus die abgabenschulden eines abrechnungszeitraumes zu einem festgelegten datum an die bundeskasse trier zu zahlen sind.

ausbesserung
das wiederherstellen abgenutzter oder schadhaft gewordener waren sowie das nachbessern fehlerhaft produzierter waren einschließlich auswechslung von teilen im rahmen eines verfahrens der aktiven oder passiven veredelung.

ausbeute
festgelegte menge oder festgelegter prozentsatz, der aus einer bestimmten menge von einfuhrwaren (bei der aktiven veredelung) bzw. von waren der vorübergehenden ausfuhr (bei der passiven veredelung) zu gewinnende menge von veredelungserzeugnissen.

ausfuhrbescheinigung
die ausfuhrbescheinigung ist ein zolldokument, das beim export in drittländer ausgestellt wird und als nachweis zum erlass der umsatzsteuer dient.

ausfuhrgenehmigung
wird bei überwachungspflichtigen waren zur ausfuhr benötigt (z. b. waffen).

aktive veredelung
bei der aktiven veredelung werden nicht-gemeinschaftswaren in die gemeinschaft eingeführt, um nach der durchführung von veredelungsarbeiten wieder in das absenderland zurückgeschickt zu werden.

aliud-waren
unrichtig angemeldete waren, die der zollamtlichen überwachung als hinterzogen gelten.

available to promise
eine ware ist available to promise, wenn dem käufer ein verbindlicher liefertermin zugesagt wurde (atp).

avis
als avis bezeichnet man im warenverkehr die ankündigung einer lieferung, im zahlungsverkehr die vorankündigung einer zahlung.

avisieren
vorankündigen eines wareneingangs.

av/r-waren
kennzeichnung von veredelungserzeugnissen im rahmen des zollrückvergütungsverfahrens durch entsprechenden vermerk auf den zollpapieren bzw. unterlagen.

av/s-waren
kennzeichnung von veredelungserzeugnissen im rahmen des nichterhebungsverfahrens durch entsprechenden vermerk auf den zollpapieren bzw. unterlagen.

awb
luftfrachtbrief (airwaybill)

awg
außenwirtschaftsgesetz

awr
außenwirtschaftsrecht

awv
außenwirtschaftsverordnung

 

b

bafa
bundesamt für wirtschaft und ausfuhrkontrolle
anschrift: frankfurter straße 29-35, 65760 eschborn

backlog
bezeichnet den rückstau von waren am abgangsflughafen. tritt häufig in saisonspitzen auf.

bahnfrachtbrief
ist das beförderungsdokument für den frachttransport per eisenbahn.

barge
genormte, schwimmende großcontainer

begegnungsverkehr
2 transportmittel fahren aufeinander zu und tauschen ihre waren untereinander aus.

begleitpapier
dokument zur identifizierung einer lieferung.

bewilligung
die erlaubnis zur nutzung eines zollverfahrens mit wirtschaftlicher bedeutung durch die zollbehörden.

beschaffungskonditionen
beschaffungskonditionen bezeichnen die zahlungs- und lieferbedingungen, den vereinbarten preis und den ort des gefahrenübergangs.

bill
englisch für „(ab-)rechnung“

bill of lading
die bill of lading ist die urkunde über einen abgeschlossenen seefrachtvertrag sowie ein empfangs- und traditionspapier (auch konnossement genannt).

bimodaler verkehr
unter bimodalem verkehr versteht man die nutzung von zwei verschiedenen transportsystemen zur durchführung eines transportes (z. b. strasse + bahn).

binnenhafen
ein binnenhafen ist ein an einer wasserstraße gelegener verkehrsknoten im transport. er verbindet binnenschifffahrt mit bahn und straße.

binnenmarkt
der europäische binnenmarkt ist der wirtschaftsraum der europäischen mitgliedstaaten ohne binnengrenzen.

bin
beteiligten-identifikations-nummer à elektronische unterschrift

binnenzollstelle
zollstelle im landesinneren.

blindeinlagerung
die ware wird beim eingang in das lager noch neutral behandelt und erst zu einem späteren zeitpunkt genau identifiziert.

blocklager
die lagereinheiten stehen aufeinander und hintereinander gestapelt, direkter zugriff ist nicht möglich.

bmf
bundesministerium der finanzen

bonded warehouse
freilager, depot für unverzollte ware.

bond
garantie, dass der zoll in den usa bezahlt wird.

break bulk point
vereinzelungspunkt; knotenpunkt, an dem große lieferungen in kleinere ausgespalten und weiterversendet werden.

bunkerzuschlag
die schwankung der dieselstoffpreise wird durch den bunkerzuschlag berücksichtigt.

bvl
bundesvereinigung logistik – über 6000 mitglieder aus allen führungsebenen von industrie, handel, dienstleistung und wissenschaft.

 

c

cad
klausel die besagt, dass nach aushändigung bestimmter papiere die zahlung zu leisten ist (cash against delivery).

cao
hinweis für gefahrgut, das nur auf frachtflugzeugen verladen werden darf (cargo aircraft only).

cargo
deutsch: „fracht“

carnet ata
zollpapier für die vorübergehende einfuhr (abkürzung für: temporary admission).

carnet tir
versandpapier, erleichtert den warentransport mit straßenverkehrsmitteln.

ce-kennzeichnung
mit der sog. ce-kennzeichnung wird zum ausdruck gebracht, dass ein produkt in übereinstimmung mit den in deutschland und der europäischen gemeinschaft geltenden produktsicherheitsvorschriften hergestellt wurde. die buchstaben "ce" stehen dabei für "communauté européenne" zu deutsch "europäische gemeinschaft".

cif
cost, insurance, freight

cfs
container be- und entladestelle für lcl-verladungen (container freight station)

cmr
ein cmr ist das beförderungspapier und dokument für die vereinbarungen im internationalen straßen- und güterverkehr.

c.o.d
nachnahme (cash on delivery)

codenummer
11-stellige nummer, die zur verschlüsselung von waren dient. hieraus ergeben sich auch der zollsatz und genehmigungspflichten von waren.

completely knocked down
komplette zerlegung eines gerätes und anschließende montage im zielland. gründe: hohe importzölle auf komplette fahrzeuge bzw. das nicht vorhanden sein von märkten für import kompletter geräte.

conference
vertraglich festgehaltene abmachungen zwischen rechtlich selbstständigen linienreedereien, dasselbe fahrgebiet zu bedienen.

custom´s clearance
zollabfertigung

custom’s entry
zolldeklaration (= offizielle angabe über den inhalt von etwas).

 

d

demurrage
standgeld, wenn vereinbarte lagerzeit überschritten wird.

detention
gebühr für verzögerte rückgabe von containern.

drittland
alle gebiete die nicht zum zollgebiet der gemeinschaft gehören.

dual-use-güter
güter, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen zwecken verwendet werden können.

dumping
steht für die „ausfuhr zu schleuderpreisen“.

 

e

efta
abkürzung für die europäische freihandelszone. mitglieder sind island, liechtenstein, norwegen und die schweiz.

eg
europäische gemeinschaft

einfuhr
im engeren zolltechnischen sinne versteht man unter einfuhr das einbringen von nichtgemeinschaftswaren in das zollgebiet der gemeinschaft.

einfuhrabgaben
einfuhrabgaben im sinne des zollkodex sind:

  • zölle und abgaben mit gleicher wirkung (z.b. antidumpingzölle),
  • abgaben, die im rahmen der gemeinschaftlichen agrarpolitik oder aufgrund der für bestimmte landwirtschaftliche verarbeitungserzeugnisse geltenden sonderregelungen vorgesehen sind. 

einfuhrabgaben im sinne des zollverwaltungsgesetzes sind:

  • die im zollkodex geregelten abgaben sowie
  • die einfuhrumsatzsteuer und die Verbrauchsteuern.


einfuhrwaren
darunter sind waren zu verstehen, die in ein nichterhebungsverfahren - oder im rahmen des verfahrens einer aktiven veredelung (verfahren der zollrückvergütung) in den zollrechtlich freien verkehr - übergeführt worden sind.

einheitspapier
amtlicher vordruck der in allen eu-mitgliedstaaten gleich aufgebaut ist. er besteht aus 56 feldern in denen die für die zollabfertigung relevanten angaben teilweise in codierter form eingetragen werden.

einlagerer
die person, die durch die anmeldung zur überführung von waren in das zolllagerverfahren gebunden ist (inhaber des zollverfahrens).

einzige bewilligung
eine zollrechtliche bewilligung, die von der zollverwaltung eines mitgliedstaats erteilt wird und in mehreren eg-mitgliedstaaten in anspruch genommen werden kann. einzige bewilligungen können für alle zollverfahren mit wirtschaftlicher bedeutung (aktive veredelung, passive veredelung, umwandlungsverfahren, zolllager, vorübergehende verwendung), für die überführung von waren in den freien verkehr zur besonderen verwendung und für vereinfachte verfahren zur überführung von waren in den zollrechtlich freien verkehr (vav, asv) erteilt werden.

erlass
bedeutet verzicht auf einen noch nicht gezahlten abgabenanspruch.

erstattung
erstattung ist die rückzahlung von bereits gezahlten abgaben.

eta
voraussichtliche ankunftszeit (estimated time of arrival).

ets/etd
voraussichtliche abfahrtszeit/abflugszeit (estimated time of sailing/ estimated time of delivery).

eur1
formular, welches im internationalen handelswarenverkehr eingesetzt wird.

eust
einfuhrumsatzsteuer; steuer, die bei der einfuhr von waren aus drittländern in die bundesrepublik deutschland erhoben wird.

ewr
europäischer wirtschaftsraum.

 

f

fcl/fcl
container von einem absender zu einem empfänger (full container load).

fcl/lcl
ein absender, aber mehrere empfänger pro container. container wird an der cfs im bestimmungshafen entladen.

falsifikat
ein falsifikat ist eine fälschung. der fälscher kennzeichnet einen gegenstand mit einer marke, um über herkunft und qualität zu täuschen.

feeder
lastkraftwagen, die güter zu seeschiffen oder flugzeugen liefern.

fiata
internationale vereinigung der spediteurorganisationen.

fifo-prinzip (first in - first out)
sind einfuhrwaren oder waren der vorübergehenden ausfuhr aufgrund einer bewilligung, aber mit mehreren zollanmeldungen

  • in ein nichterhebungsverfahren übergeführt worden, so gilt die zuführung von waren oder erzeugnissen zu einer neuen zollrechtlichen bestimmung jeweils für die betroffenen einfuhrwaren als beendigung des verfahrens, die mit der ältesten zollanmeldung in das verfahren übergeführt worden sind;
  • eine aktive veredelung (verfahren der zollrückvergütung) oder passive veredelung übergeführt worden, so gelten die veredelungserzeugnisse als jeweils aus den betroffenen einfuhrwaren oder waren der vorübergehenden ausfuhr hergestellt, die mit der ältesten zollanmeldung in das verfahren übergeführt worden sind. 


foc
free of charge à kostenfrei

frachtdokumente
unter frachtdokumenten versteht man alle papiere, die güter und waren auf deren transport begleiten.

frankatur
jener teil des transportvertrages, der zwischen absender und empfänger einer lieferung festlegt, wer die kosten für den transport übernimmt. außerdem gibt die frankatur auskunft über den ort der erfüllung.

freight prepaid
absender bzw. lieferant bezahlt die fracht im voraus.

freight collect
absender bzw. lieferant bezahlt die fracht beim empfang der ware.

 

g

g7-staaten
zusammenschluss der größten industriestaaten (frankreich, italien, japan, kanada, usa, vereinigtes königreich und deutschland).

gatt
allgemeines zoll- und handelsabkommen. (general agreement on tariffs and trade)

gebietsspediteur
dieser bündelt innerhalb eines abgegrenzten gebietes die lieferungen verschiedener lieferanten und liefert sie an einen bestimmten empfänger aus.

gemeinschaftsware
hierunter fallen insbesondere waren, die

  • vollständig im zollgebiet der gemeinschaft gewonnen oder hergestellt sind oder
  • außerhalb des zollgebiets der gemeinschaft gewonnen oder hergestellt wurden und ordnungsgemäß in den zollrechtlichen freien verkehr überführt wurden.


gestellung
mitteilung, dass sich eine ware körperlich bei einer zollstelle befindet.

global sourcing
dieser begriff beschreibt eine beschaffungsstrategie, bei der versucht wird, internationale bezugsquellen auf dem weltmarkt zu verwenden.

ggvs
gefahrgutverordnung straße

gross weight
bruttogewicht der ware (einschließlich verpackung).

grundstoff
chemikalie, die für die herstellung von betäubungsmitteln missbraucht werden kann. unterliegt besonderen kontrollen und überwachungsmechanismen.

güg
gesetz zur überwachung des verkehrs mit grundstoffen.

güterverkehrszentrum
unter güterverkehrszentren versteht man logistikzentren in denen waren gesammelt, umgeschlagen und wieder verteilt werden.

 

h

handelspolitische maßnahmen
handelspolitische maßnahmen sind nichttarifliche maßnahmen, die im rahmen der gemeinsamen handelspolitik durch gemeinschaftsvorschriften über die regelungen für die ein- und ausfuhr von waren getroffen worden sind. beispielhaft können mengenmäßige beschränkungen sowie ein- und ausfuhrverbote genannt werden.

hauptverpflichteter
inhaber eines gemeinschaftlichen/gemeinsam versandverfahrens. ihn treffen alle damit zusammenhängenden pflichten.

hza
hauptzollamt

 

i

iata
international air transport association – internationaler verband der luftverkehrsgesellschaften mit sitz in montreal.

ifs
internationale frachtstation

ihk
industrie- und handelskammer

imdg
internationaler code für die beförderung gefährlicher güter auf seeschiffen.

imo
international maritime organisation – internationale seeschifffahrtsorganisation.

incoterms
incoterms sind internationale regeln für die auslegung von handelsüblichen vertragsformen.

in bond
unverzollte ware unter verschluss

intermodaler verkehr
dieser begriff beschreibt die nutzung verschiedener transportsysteme für eine lieferung.

intrastat
erhebungssystem zur erfassung aller tatsächlichen warenverkehre zwischen den einzelnen mitgliedsstaaten der europäischen union. mit diesem system hat jeder mitgliedsstaat übersicht über den warenverkehr seines landes in der eu.

iza
internetzollanmeldung

 

j

 

k

kobra
kontrolle bei der ausfuhr: dv-verfahren.

kf-vo
kleinsendungs – einfuhrfreimengen – verordnung

kolli
frachtstück, kleinste verpackungseinheit einer warenlieferung.

 

l

l/c
akkreditiv (letter of credit)

lagerhalter
wer die bewilligung zum betrieb eines zolllagers erhalten hat, ist ein lagerhalter. er muss im zollgebiet der eg ansässig sein.

lagertypen
öffentliche zolllager (typen a, b, f) – private zolllager (typen c, d, e)

lcl/fcl
mehrere absender, aber ein empfänger pro container.

lcl/lcl
stückgutpartien im (sammel)containerverkehr.

 

m

mar-info
internationales it-verfahren zur bekämpfung des rauschgiftschmuggels im seeverkehr.

messende ware
voluminöse ware, bei der nicht das effektive gewicht, sondern die abmessungen als taxierung gilt.

mischzoll
kombination aus einem spezifischen- und einem wertzoll.

mrn
registriernummer eines versandverfahrens (movement reference number)

 

n

nacherhebung
nachforderung von abgaben.

nafta
nordamerikanische freihandelszone (mitglieder: usa, kanada, mexiko)

nämlichkeitsprinzip
begriff aus dem verfahren der aktiven veredelung und dem umwandlungsverfahren. er bedeutet, dass die bei veredelung und umwandlung eingesetzten erzeugnisse mit den einfuhrwaren identisch sein müssen. im gegensatz dazu steht das äquivalenzprinzip (nur in der aktiven veredelung möglich).

nichterhebungsverfahren
sammelbezeichnung für bestimmte zollverfahren (wie z.b. versandverfahren, zolllagerverfahren, umwandlungsverfahren und die vorübergehende verwendung), in die nichtgemeinschaftswaren übergeführt werden. bei der überführung von waren in ein nichterhebungsverfahren werden keine einfuhrabgaben erhoben. in der aktiven veredelung gibt es sowohl das nichterhebungsverfahren als auch das verfahren der zollrückvergütung.

nichtgemeinschaftsware
nichtgemeinschaftswaren sind andere als gemeinschaftswaren.

nizza
neues it-unterstütztes zollzahlstellenverfahren.

 

o

oberflächenverkehr
der begriff oberflächenverkehr beschreibt im transportwesen alle physischen warenbewegungen, bei denen güter auf dem landweg befördert werden.

obsoletbestände
lagerbestände die nicht mehr verwendet werden können.

öffentliche zolllager
für jedermann nutzbare zolllager der typen a, b und f.

ort des verbringens (odv)
die stelle, an der nichtgemeinschaftsware in das zollgebiet der gemeinschaft übergeht.

ozl
offenes zolllager

 

p

passive veredelung
gemeinschaftswaren werden zu veredelungsvorgängen aus der eu ausgeführt. sind bei der wiedereinfuhr waren aus dem gemeinschaftszollgebiet im veredelten produkt enthalten, so vermindert sich der abgabenbetrag.

payload
zuladung in einen container.

pax
hinweis für gefahrgut, das auch auf passagierflugzeugen verladen werden darf.

plagiat
schutzrechtsverletzung aus dem bereich „desig". der plagiator verletzt bewusst urheberrechte, indem er fremdes ideengut als sein eigenes ausgibt.

pod
provement of delivery - auslieferbestätigung

präferenz
zollbegünstigung, ermäßigung des zollsatzes.

private zolllager
nur durch den lagerhalter nutzbare zolllager der typen c, d und e

proliferation
unter proliferation versteht man die weiterverbreitung von atomaren, biologischen und chemischen waffen und ihrer trägersysteme.

proof of delivery
der englische begriff pod steht für einen abliefernachweis einer sendung durch den kunden.

 

q

 

r

rastersystem
beim rastersystem bestehen zwischen verschiedenen standorten direktrelationen.

reexport
waren werden in unverändertem zustand unverzollt wieder ausgeführt.

rzz
rat für zusammenarbeit auf dem gebiet des zollwesens (vorgängerorganisation der wco).

 

s

sad
englische bezeichnung des einheitspapiers (single administrative document).

sap
standardsoftware, die alle betriebswirtschaftlichen funktionsbereiche vom rechnungswesen über das warenwirtschaftssystem bis zu personalabrechnung abbildet, integriert und verbindet.

schutzzoll
gebühr, die zum schutz der inländischen produkte auf die einfuhr ausländischer produkte erhoben wird.

security surcharge
sicherheitszuschlag der fluggesellschaft pro kg.

semi knocked down
fertigungsart, bei der keine kompletten maschinen oder fahrzeuge exportiert werden, sondern aufgrund von zollbegünstigen nur montagesätze oder teilmodule. mit hilfe dieser art kann man die stellenweise wesentlich höheren zollsätze für fertige geräte umgehen und das gerät im importland fertigstellen.

spediteur
der spediteur ist ein kaufmann, der es gewerbsmäßig übernimmt, güterversendungen durch frachtführer oder verfrachter von seeschiffen für rechnung eines anderen im eigenen namen zu besorgen.

stba
statistisches bundesamt

steuerliche nebenleistungen
verspätungszuschläge, zinsen, säumniszuschläge, zwangsgelder und kosten.

suma
summarische anmeldung = aufführung der gestellten waren.

 

t

t1
versandanmeldung für waren, die ihren ursprung nicht im zollgebiet der eg haben und nicht verzollt wurden.

tact
dient zur ermittlung des beförderungsentgeltes (the air cargo tariff).

taric
integrierter tarif der europäischen gemeinschaft.

tara
bezeichnung für das gewicht der verpackung einer ware. zollrechtlich gesehen handelt es sich um das gewicht aller umschließungen einer ware.

thc
gebühren der reedereien für den umschlag von gütern. (terminal handling charges).

three letter code
drei-buchstabenkennung. jeder flughafen hat eine aus drei buchstaben bestehende kennung (z. b.: fra – frankfurt, cgn – köln, vie – wien).

transit
zolltechnisch spricht man vom begriff transit, wenn physische waren und güter durch ein staatsgebiet befördert werden, ohne dass diese in den sogenannten „freien verkehr“ übernommen werden, sprich zolltechnisch abgefertigt werden.

 

u

uld
verladeeinheit (unit load device).

überholung
bei einer überholung soll festgestellt werden, ob nichtgemeinschaftswaren eingeführt und ordnungsgemäß gestellt wurden.

uid-nummer
die abkürzung uid steht für umsatzsteuer-identifikationsnummer. mit angabe der uid gibt der abnehmer zu erkennen, dass er in einem anderen mitgliedstaat der erwerbsbesteuerung unterliegt. somit kann das verkaufende unternehmen steuerfreiheit in anspruch nehmen.

umwandlungsverfahren
in diesem verfahren werden waren be- oder verarbeitungen unterzogen, die zu einer niedrigeren verarbeitungsstufe und somit zu einer geringeren abgabenbelastung führen (z. b. im recyclingbereich nützlich).

unbedenklichkeitsbescheinigung
wird bei der einfuhr von kraftfahrzeugen vergeben, wenn diese ordnungsgemäß verzollt worden sind.

unionszollkodex seit 01.05.2016 in kraft getreten


unvollständige zollanmeldung (uza)
die unvollständige zollanmeldung ist eine zollanmeldung, die nicht alle geforderten angaben enthält bzw. der noch unterlagen fehlen

ursprungszeugnis
ein ursprungszeugnis bescheinigt die herkunft und den ursprung einer ware. gegebenenfalls kann man so zollbegünstigungen geltend machen.

 

v

vat
mehrwertsteuer (value added tax).

vereinfachte verfahren
die unvollständige zollanmeldung (uza), das vereinfachte anmeldeverfahren (vav) und das anschreibeverfahren (asv).

veredelungserzeugnisse
alle waren, die aus veredelungsverfahren hervorgehen.

verfahren zur zollrückvergütung
dieses verfahren findet bei der aktiven veredelung statt. die abgaben, die bei der einfuhr der zu veredelnden waren anfallen, werden bei der ausfuhr erstattet.

versandschein t1
t1 ist die bezeichnung für ein zolldokument, das verwendet wird, um zollgut von einer zollstelle zu einer anderen zu transportieren. ein t1-papier hat eine gültigkeit von 8 tagen.

versandverfahren
waren werden unter aussetzung der eigentlich zu zahlenden einfuhrabgaben befördert.

visegrád-staaten
ungarn, polen, slowakische republik, tschechische republik (bis zu deren eintritt in die eg am 01.05.2004).

vorschriftswidriges verbringen
fachbegriff für „schmuggeln“.

vorübergehende verwahrung
zeitraum zwischen gestellung einer ware und dem erhalt einer zollrechtlichen bestimmung.

vorübergehende verwendung
dient der vorübergehenden einfuhr von nichtgemeinschaftswaren. da sie nicht in den wirtschaftskreislauf eingehen sind sie teilweise oder komplett von den einfuhrabgaben befreit.

 

w

waren
alle beweglichen handelsgüter.

wto
welthandelsorganisation (world trade organisation).

wup
warenursprung und präferenzenzen

wws
warenwirtschaftssystem

 

x

 

y

 

z

za
zollamt

zahlungsaufschub
zahlungserleichterung, bei der die einfuhrabgaben nicht sofort bei der zollabwicklung entrichtet werden. die zahlung erfolgt je nach bewilligtem aufschub zu einem späteren zeitpunkt.

zoll
staatliche einrichtung, die den einzug von zöllen (staatliche abgaben die bei der einfuhr aus nicht-eu-ländern erhoben werden) gewährleistet.

zollanmeldung
mit einer zollanmeldung bekundet eine person, dass sie eine ware in ein bestimmtes zollverfahren überführen möchte.

zollbefund
die ergebnisse der überprüfung der zollanmeldung werden schriftlich in einem zollbefund festgehalten.

zollgebiet der gemeinschaft
begrenzter, geographischer raum, in dem das zollrecht der gemeinschaft einheitliche anwendung findet.

zollfahndungsdienst
alle zollämter und das zollkriminalamt bilden den zollfahndungsdienst.

zollgutumwandlung
die zollgutumwandlung bezeichnet die freigabe des aus dem ausland eingeführten gutes zur weiterverwendung im inland.

zollkommissariat
amt zur überwachung des warenverkehrs über die eg-außengrenzen hinaus.

zollkriminalamt
zentralstelle des deutschen zollfahndungsdienstes mit sitz in köln.

zolllagerverfahren
im zolllagerverfahren können waren an bestimmten orten unverzollt gelagert werden.

zollnummer
zentral vergebene identifikationsnummer für beteiligte, die an verfahren mit it-unterstützung oder an bestimmten genehmigungsverfahren teilnehmen und/oder regelmäßig zollanmeldungen abgeben.

zollrechtlich freier verkehr
waren, die aus einem drittland in die eg eingeführt und ordnungsgemäß verzollt wurden, befinden sich im zollrechtlich freien verkehr.

zollrechtlicher status
waren, die sich im zollgebiet der eg befinden, haben entweder den status einer gemeinschaftsware oder den einer nichtgemeinschaftsware. vom status der ware hängt die zollamtliche behandlung ab.

zollsatz
bestimmt die höhe des zu zahlenden zolls:

  • spezifischer zollsatz
  • wertzollsatz oder
  • mischzollsatz (spezifischer zollsatz + wertzollsatz)

zollschuld
ist eine verbindlichkeit zwischen zollbeteiligten gegenüber der zollverwaltung.

zollschuldner
person, die zur zahlung von einfuhrabgaben verpflichtet ist.

zolltarifnummer
dient der kennzeichnung von waren für zollzwecke. diese nummer ist bei jedem importgeschäft dem zoll zu melden.

zollv
zollverordnung vom 23.12.1993

zwischenlager
als zwischenlager bezeichnet man ein temporäres lager zur zeitlichen überbrückung von zwei aufeinanderfolgenden prozessschritten.

zollverfahren
es gibt:

  • zollrechtlich freier verkehr
  • versandverfahren
  • zolllagerverfahren*
  • aktive veredelung*
  • umwandlungsverfahren*
  • vorübergehende verwendung*
  • passive veredelung*
  • ausfuhrverfahren

*zollverfahren mit wirtschaftlicher bedeutung

zugelassener empfänger (ze)
ein zugelassener empfänger (ze) kann waren, die im gemeinschaftlichen/gemeinsamen versandverfahren befördert werden, direkt in seinem betrieb oder an einem anderen festgelegten ort in empfang nehmen.

zugelassener versender (zv)
ein zugelassener versender (zv) kann gemeinschaftliche/gemeinsame versandverfahren in anspruch nehmen, ohne dass die waren bei der abgangsstelle gestellt und die ausgefüllte versandanmeldung hierfür vorgelegt werden muss.