neuerungen!

heute möchten wir gerne über die zum 01.01.2022 greifenden neuerungen im rahmen des statistischen meldewesens (intrastat versendung und erwerb) informieren.

zum 01.01.2022 ersetzt die verordnung (eu) 2019/2152 die bis 31.12.2021 gültige europäische grundverordnung über die außenhandelsstatistik. ebenso ersetzt die durchführungsverordnung (eu) 2020/1197 die gegenwärtige durchführungsverordnung.

um ihnen einen überblick zu gewähren, haben wir ihnen die massgebenden änderungen unten aufgeführt.
hieraus ergeben sich drei unmittelbare effekte für die auskunftspflichtigen wirtschaftsbeteiligten ab dem meldemonat 01/2022:
 

lösungen im zolldschungel

wir stehen unseren kunden bei beratung und abwicklung rund um das thema zoll verlässlich zur seite. durch unsere permanente weiterentwicklung und den innovativen geist von zoll.ution haben wir ein umfeld für zufriedene mitarbeiter und kunden geschaffen. als „zollprofis“ haben wir uns eine hervorragende reputation aufgebaut, da sich unsere unternehmensstruktur als nachhaltig und wirksam bewährt hat. 

gerne kommen wir zu ihnen und sprechen darüber.

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business as usual, trotz brexit!

der brexit wurde zum 01.01.2021 mit einem handelsabkommen umgesetzt. seit 1. januar 2021 ist das vereinigte königreich nicht mehr teil des eu-binnenmarktes und der zollunion – mit allen konsequenzen.

sind sie auf diese einschneidenden veränderungen gut vorbereitet? benötigen sie hierzu in der vorbereitung oder im tagesgeschäft unterstützung? sprechen sie uns an, wir finden gemeinsam den besten weg!

frau heigrodt: fon +49 7633 8008 8296, christina.heigrodt@zollution.com